
In jedem Jahr ändern sich einige rechtliche Rahmenbedingungen im Online-Marketing. In der neuesten Auflage der „Richtlinie für zulässiges Online-Marketing“ werden die wichtigsten Entwicklungen erläutert.
Checkliste aus der Leitlinie
- Liegt die Einwilligung der Empfänger vor?
- Kann die Einwilligung nachgewiesen werden?
- Wissen die Empfänger, wozu sie eingewilligt haben?
- Erhalten die Empfänger eine E-Mail-Bestätigung ihrer Einwilligung?
- Können E-Mails bequem abbestellt werden?
- Wird auf Anfragen und Beschwerden reagiert?
- Ist der Betreff nicht irreführend?
- Ist der Absender klar erkennbar?
- Ist das Impressum vollständig?
Darüber hinaus findet man Empfehlungen für gewerbliche Massenversender und Unternehmen, die eine Vielzahl von E-Mails versenden:
Persönliche Anmerkung:
Etwas verwirrend ist der Titel der Leitlinie. Unter Richtlinie für zulässiges Online-Marketing habe ich mir ein umfassenderes Werk vorgestellt, nicht eine Fokussierung auf E-Mail-Marketing.
Quelle Newsletter: http://www.ecin.de/news/2009/01/26/12778/
Quelle Leitlinie E-Mail-Marketing 2009: http://www.eco.de/dokumente/Richtlinie_OnlineMarketing_2009.pdf